Die Klägerin ist die Benediktus Quelle Fachklinik GmbH in Liquidation. Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wurden mangels Masse rechtskräftig abgewiesen. Sie erhielt am 23. März 1999 eine Gewerbeerlaubnis und betrieb vom 23. November 1998 bis zum 21. Juli 2002 eine Fachklinik für onkologische Akutbehandlung. Dabei behandelte sie in erheblichem Umfang Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Klagen auf Zulassung blieben ohne Erfolg. Zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht feststellt.
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Eine Urkunde ist kein Diplom (Foto: S. Hofschlaeger / Pixelio.de)
Qualifizierungsnachweise sind enorm wichtig, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Wer gegen Gebühr an einem Lehrgang teilnimmt, hat daher ein erhebliches Interesse, am Ende einen allgemein anerkannten Abschluss zu erwerben. Wird ihm ein „Diplom“ versprochen, obwohl der Ausbilder ein solches nicht vergeben kann, dann braucht er die Lehrgangsgebühren nicht zu bezahlen.
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Keine Telefonnummer im Impressum (Foto: Rainer Sturm / Pixelio)
Auch Verbraucherzentralen leben von Abmahnungen und durchsuchen augenscheinlich Webseiten nach Mängeln. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm darüber zu entscheiden, ob eine Direktversicherung eine Telefonnummer auf Ihrer Internetseite angeben und damit für den Verbraucher telefonisch erreichbar sein muss. “Dem Wortlaut der betreffenden Regelungen lässt sich das Erfordernis telefonischer Erreichbarkeit nicht entnehmen”, formulierte die 20. Zivilkammer und widersprach damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln.
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