Im Fall des Morders in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat der Bundesgerichtshof nun das Urteil des Landegerichts Bonn gegen einen der Angeklagten aufgehoben. Es bemängelte, dass keine lebenlange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Zudem wurde festgestellt, dass die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei erstmals verurteilten heranwachsenden Mehrfachtätern anwendbar ist.
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