Foto: © kik
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Dumpinglöhne beim Textildiscounter kik als sittenwidrig eingestuft. Einer 58-jährigen Teilzeitkraft muss das Unternehmen nun mindestens 8,21 Euro pro Stunde zahlen. Die kik-Mitarbeiterin hatte zuletzt für 5,20 Euro pro Stunde arbeiten müssen. Der Discounter muss nun die Lohndifferenz seit 2004 nachzahlen.
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