Foto: © seedo / Pixelio
Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT, über die das WDR-Wirtschaftsmagazin “markt xl” berichtet.
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Deutschland muss grundsätzlich die tschechischen Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten.
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12-Tage-Regelung für Busfahrer (Foto: © Uwe Steinbrich / Pixelio.de)
Die Koalitionsfraktion aus CDU/CSU und SPD setzen sich dafür ein, dass Busfahrer innerhalb der EU wieder an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen fahren dürfen. Diese so genannte Zwölf-Tage-Regelung hatte die EU im vergangenen Jahr gestrichen. Derzeit sind die Fahrer verpflichtet, bereits nach sechs Tagen einen Tag Ruhezeit zu nehmen. Aus Sicht der Abgeordneten geht damit die Flexibilität bei mehrtägigen Rundreisen verloren. Auch sei der kombinierte Einsatz des Fahrpersonals in den Spitzenzeiten des Schülerverkehrs nur noch schwer möglich. Ausgeglichen werden könne dies nur durch einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand, etwa durch das Anmieten von ausländischen Fahrern oder ausländischen Fahrzeugen.
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Das Bundesverkehrsministerium hat dem Kabinett einen neuen Bußgeldkatalog vorgelegt, der insbesondere Alkohol- und Geschwindigkeitsverstöße drastischer als bisher ahnden soll. Auch bei Rotlichtverstößen steigt die Geldbuße von bisher 50 Euro auf 90 Euro. Bei zu geringem Sicherheitsabstand steigt die maximale Strafe von 250 Euro auf satte 400 Euro. Das Linksfahren, von vielen als Auslöser für Gefährdungen gesehen, bleibt trotz einer Verdoppelung auf 80 Euro verhältnismäßig geringfügig bestraft.
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Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Kraftfahrer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Gericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.
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