Aufklärungs-Boeing AWACS (Foto: © Windrose / Pixelio)
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden. Geklagt hatte die FDP-Bundestagsfraktion.
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Finanzminister Peer Steinbrück, SPD (Foto: © Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde)
Falls das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale endgültig kippt, wird der Bund sich die fehlenden Steuereinnahmen an anderer Stelle zurückholen - wahrscheinlich beim Arbeitnehmerpauschbetrag. Dies erklärte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss.
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Nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtens (Foto: Jochen Sievert / Pixelio)
Im Jahre 1993 verurteilte das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) einen Angeklagten wegen Mordes sowie Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren. Mit Urteil vom 10. Mai 2007 hat das Landgericht Frankfurt (Oder) eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Hierfür hat es sich auf die neu eingefügte und zum 18. April 2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB gestützt. Danach steht der nachträglich anzuordnenden Sicherungsverwahrung nicht entgegen, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten schon bei der Anlassverurteilung erkennbar war, sofern damals eine Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich war.
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Kein Viagra auf Rezept (Foto: © PFIZER Pharma GmbH)
Das Bundesverfassunggericht hatte sich mit der Beschwerde eines 61-jährigen zu befassen, der die Behandlung seiner Erektionsstörung auf Kassenrezept forderte. Auf seine Klage hin verpflichteten die Sozialgerichte die Krankenkasse zur Erstattung der bis Ende 2003 entstandenen Kosten. Die Klage für die Zeit ab 2004 wurde hingegen abgewiesen, da durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit Wirkung ab 1. Januar 2004 sämtliche Arzneimittel, die der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienten, von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm der zuständige zu Erste Senat nicht zur Entscheidung an.
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Transrapid
Ende März verkündete die bayerische Landesregierung das Aus für die Magnetschwebebahn Transrapid. Dies ändert nichts daran, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof noch über die Frage zu entscheiden hatte, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Finanzierung der Transrapid-Magnetschwebebahn in München gegeben sind. Das Bayerische Innenministerium hatte dies verneint. Es ist der Auffassung, das Volksbegehren widerspreche der Bayerischen Verfassung, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfinde. Es wende sich gegen die im Nachtragshaushalt 2008 zur Förderung der Errichtung einer Magnetschwebebahn enthaltenen Haushaltsansätze. Damit trete es erkennbar in Konkurrenz zur parlamentarischen Budgetverantwortung und richte sich gezielt gegen die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers für ein bestimmtes Finanzierungskonzept. Diese Rechtsauffassung bestätigten nun die Richter.
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Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot durch Urteil vom 11. März 2008, das den Verfahrensbeteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, abgewiesen. Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. „Mädelgruppe“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen „nationalen Sozialismus“ ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemacht hat, lediglich eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, ist der Senat nicht gefolgt. Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg; Urteil vom 11. März 2008 – OVG 1 A 3.05
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute darüber zu entscheiden, ob ein Vater zum Umgang mit seinem bei der Mutter lebenden unehelichen Kind gezwungen werden kann. Dies verneinte nun der erste Senat. Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, entspricht in der Regel nicht dem Kindeswohl, urteilten die Richter.
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Das Bundesverfassungsgericht verneinte heute einen Anspruch auf Auskunft aus dem Datenbestand des Bundeszentralamtes für Steuern an den Betroffenen. Das Bundesamt lehnte die Auskunft unter Hinweis darauf ab, dass die gesammelten Informationen durch eine Auskunftserteilung wertlos würden. Die Datensammlung dient dazu, den Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern.
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem gestern bekannt gegebenen Beschluss die Erhebung von Studiengebühren für rechtmäßig erklärt. Der 8. Senat gab damit einer Beschwerde der Justus-Liebig-Universität Gießen statt, die auf der Grundlage des Hessischen Studienbeitragsgesetzes (HStubeiG) erstmals einen Grundstudienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester ab Wintersemester 2007/2008 erhoben hat.
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Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes hatten darüber zu entscheiden, ob die vorgeschriebene Veröffentlichung von Bezügen der Vorstandsmitglieder von Krankenkassen verfassungsgemäß ist. Sie entschieden, dass die entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches nicht zu beanstanden seien und nahmen die hiergegen gerichtete Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
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Die ersten Forderungen nach dem Rücktritt der Justizminsterin Brigitte Zypries (SPD) wurden laut. So lauteten die Vorwürfe, Zypries habe die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt. “Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, sagte Patrick Breyer - einer der Antragsteller - vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
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