Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das prüfungsbezogene Beteiligungsrecht des Personalrats die Teilnahme an den Beratungen der Prüfungskommission nicht einschließt.
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Mit Urteil vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) darüber befunden, ob anlässlich einer Außenprüfung des Finanzamts (FA) bei einem Kreditinstitut Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter von Bankkunden erteilt werden dürfen, wenn die gewonnenen Erkenntnisse im Zusammenhang mit sog. legitimitätsgeprüften Guthabenkonten oder Depots stehen.
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Der Bundesgerichtshof hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen. Der XII. Zivilsenat hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.
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Foto: © seedo / Pixelio
Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT, über die das WDR-Wirtschaftsmagazin “markt xl” berichtet.
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Der Jugendrichter am Amtsgericht Remscheid hat heute aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal einen 16 Jahre alten Schüler aus Remscheid unter anderen wegen der Androhung eines Amoklaufs zu einem Dauerarrest von zehn Tagen verurteilt. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.
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Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle 86-jährigen Rentnerin aus Kamen, die mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen einen Vertrag zur Ausführung ihrer Beerdigung geschlossen hat.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich heute erstmals nach Inkrafttreten der europarechtlichen “Qualifikationsrichtlinie” mit den Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung aus religiösen Gründen beschäftigt. Das Verfahren betrifft eine evangelische Christin aus China.
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Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gekündigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestandteile für die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein können.
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Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren – B 4 AS 50/07 R – entschieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen abwechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.
Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Der genannte Mehrbedarf wird unabhängig von der konkreten Höhe des Bedarfes in Form einer Pauschale gewährt, wenn der Hilfebedürftige leistungsberechtigt im Sinne des SGB II ist und die besondere Bedarfssituation der Alleinerziehung vorliegt. Letzteres ist hier der Fall, denn in der Zeit, in der sich die Tochter der Klägerin bei ihrer Mutter befindet, erzieht die Klägerin das Kind im Sinne des § 21 Abs 3 SGB II allein. Der erkennende Senat folgt in solchen Fällen nicht dem “Alles-oder-Nichts-Prinzip”. Denn rechtlich ist es in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen. Die Frage, ob und in welchem Umfang durch den wöchentlichen Aufenthaltswechsel eine Entlastung eintritt, bestimmt sich bei der Auslegung des § 21 Abs 3 SGB II unter Berücksichtigung des Zwecks der Leistung wegen Alleinerziehung. Deren Rechtfertigung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder typischerweise höhere Aufwendungen haben. So haben Alleinerziehende typischerweise weniger Zeit, um preisbewusst einzukaufen. Auch fallen bei ihnen oft Kosten für Kinderbetreuung an, wenn sie selbst Außenkontakte pflegen wollen, Behördengänge zu erledigen haben oder zu Arztbesuchen gezwungen sind. Im Hinblick auf diesen Zweck tritt in Fällen, in denen sich das Kind mindestens eine Woche bei dem einen, die andere Woche bei dem anderen Elternteil befindet, in der Betreuungszeit keine umfassende Entlastung bei der Pflege und Erziehung ein, sodass die Zuerkennung des hälftigen Mehrbedarfs gerechtfertigt ist.
Bundessozialgericht, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 50/07 R
Die seit dem Jahr 2004 für den Anspruch auf Leistungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (”Künstliche Befruchtung”) gemäß § 27a SGB V geltende Einschränkung, dass die Ehefrau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 3. März 2009 entschieden.
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Foto: © HAUK MEDIEN ARCHIV / Alexander Hauk
Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (sog. Wahlcomputer) bei der Bundestagswahl 2005 zum 16. Deutschen Bundestag richteten. Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
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