Eine Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage handelt, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt.
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Das Bundessozialgericht hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass Ein-Euro-Jobber keinen Anspruch auf Erstattung von Mehraufwendungen - zum Beispiel Fahrtkosten - haben.
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Das Bundessozialgericht hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass kein Anspruch eines Stiefkindes auf Leistungen nach dem SGB II bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter in einer Patchwork-Familie besteht.
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Kindern von Hartz IV-Empfängern haben Anspruch auf die Leistung der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Dies entschied heute das Bundessozialgericht.
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Das Bundessozialgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass der Ausschluss von Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Leistungen des SGB II rechtlich unbedenklich ist. Grundrechte werden ebenfalls nicht verletzt.
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Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens. Dies entschied heute der Erste Senat des Bundessozialgerichtes.
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 einem Antrag auf Erlass einer erweiterten einstweiligen Anordnung bezüglich der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten teilweise stattgegeben.
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Michael Herbig 2007 bei der Vorstellung von von Lissi und der wilde Kaiser in Berlin (Foto: © Franz Richter)
Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat sich in einem heute verkündeten Urteil mit dem Homonym „Bully“ auseinandergesetzt und entschieden, dass durch die Verwendung des Wortes „Bully“ zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte des gleichnamigen Künstlers „Bully“ (Herbig) verletzt werden.
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Die sogenannte Bildersuche des Suchmaschinenbetreibers Google ist nach Auffassung der Richter des Landgerichtes Hamburg urheberrechtswidrig. Damit gab die für Urheberrecht zuständige Kammer dem Künstler Thomas Horn recht.
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Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (früher nach dem Bundesseuchengesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.
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Das Bundessozialgericht hatte über die sogenannte bedarfsmindernde Anrechnung der Eigenheimzulage bei der Berechnung des ALG II zu entscheiden. Der beklagte Grundsicherungsträger hatte dem Kläger die Gewährung von Arbeitslosengeld II versagt, weil er eine ihm gutgeschriebene Eigenheimzulage zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einzusetzen könne und müsse.
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