Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Mobilfunk-, E-Mail, Internet- und Telefoniedaten deutlich eingeschränkt. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.12.2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen.
Zu diesem Zweck enthält sein Art. 2 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
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Keine Telefonnummer im Impressum (Foto: Rainer Sturm / Pixelio)
Auch Verbraucherzentralen leben von Abmahnungen und durchsuchen augenscheinlich Webseiten nach Mängeln. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm darüber zu entscheiden, ob eine Direktversicherung eine Telefonnummer auf Ihrer Internetseite angeben und damit für den Verbraucher telefonisch erreichbar sein muss. “Dem Wortlaut der betreffenden Regelungen lässt sich das Erfordernis telefonischer Erreichbarkeit nicht entnehmen”, formulierte die 20. Zivilkammer und widersprach damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln.
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