BGH erweitert eBay-Haftung (Foto: eBay Inc.)
Der Betreiber der Onlineplattform eBay haftet für den Missbrauch von Mitgliedsnamen, dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10. April 2008, dass heute veröffentlicht wurde. Im aktuellen Fall wurde unter dem Mitgliedsnamen universum3333 ein Markenplagiat verkauft. Nachdem sich die Käufer beim Kläger darüber beschwerten, dass es sich bei der gelieferten Ware nicht um ein Originalartikel handelte, stellte sich heraus, dass zu Anmeldung dieses Benutzernamens Name und Adresse des Klägers verwendet wurde.
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