Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin Sabine Christiansen. Die Beklagte, der Axel Springer Verlag, veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift “Bild der Frau” ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Puerto Andratx auf Mallorca zeigt. …
Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, damals Caroline von Monaco, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme. …
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht und für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob prominenten Personen des öffentlichen Lebens wegen der von ihnen nicht erlaubten Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen für die Zigarettenmarke “Lucky Strike” Zahlungsansprüche zustehen. …
Der bekannte Entertainer, Sänger und Schauspieler Peter Alexander (81) klagte gegen den Burda-Verlag auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Nun bekam er vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe recht.
Der erfolgreiche Moderator und Medienunternehmer Günter Jauch verlangte vom Handesblatt eine Gegenarstellung. Das Blatt hatte im September 2007 ein Artikel mit der Überschrift „Spione im Garten“ veröffentlicht, der sich mit den Möglichkeiten der Internetrecherche „Google Earth“ befasste. Der Artikel enthielt eine Luftbildaufnahme, die die Villen des klagenden Quizmasters und eines Nachbarn sowie deren Umgebung zeigte.
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