Eine Reform des Adoptionsrechts steht derzeit nicht auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der “Die Linke” erklärte die Regierung, man werde zunächst die Situation von Kindern in Lebenspartnerschaften untersuchen lassen. Allein schon aus diesem Grunde werde es eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht geben. Dennoch wird das Europäische Adoptionsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich noch dieses Jahr überarbeitet.
“Realistische Gefahr”, “wirtschaftlich nicht vertretbar”, “den Betroffenen nicht vermittelbar”. Dies nur wenige Zitate aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftssteuerreformgesetz - ErbStRG). Ziel - so der Entwurfstext - sei eine “realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen”. Mit insgesamt 35 Änderungsvorschlägen schickte die Länderkammer die Bundesregierung zum Nachsitzen.
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Berlin (rc/opr). Vor wenigen Tagen wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten.
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Durch eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung soll für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Dabei muss der Wille des Betroffenen beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Dies fordern 118 Abgeordnete der SPD-Fraktion, unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 43 Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 24 Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf. Dabei solle nach dem Willen der Abgeordneten die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam sein.
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Berlin (hib/HAU). Zur Umsetzung des EU-Reformvertrages von Lissabon soll das Grundgesetz geändert werden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am heutigen Donnerstag im Bundestag debattiert wird.
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Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.
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