Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz einander weitgehend angeglichen worden sind, hat die Entscheidung auch erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts.…
Der Bundesgerichtshof hat erstmals über den durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu entscheiden.…
Ein Unterhaltsregress des gegen den mutmaßlichen Scheinvater ist möglich, auch wenn der mutmaßliche Erzeuger des Kindes die Vaterschaft nicht anerkannt und ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft ablehnt. Die fehlende Rechtswirkung der Vaterschaft kann im Ausnahmefall durch eine Inzidentfeststellung ersetzt werden, wenn die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtos stellen würde.…
Ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat.…
Eine Reform des Adoptionsrechts steht derzeit nicht auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der “Die Linke” erklärte die Regierung, man werde zunächst die Situation von Kindern in Lebenspartnerschaften untersuchen lassen. Allein schon aus diesem Grunde werde es eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht geben. Dennoch wird das Europäische Adoptionsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich noch dieses Jahr überarbeitet
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Heute beginnen im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörungen von Experten zu diesem Gesetzesvorhaben.
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