Das Bundesverfassungsgericht verneinte heute einen Anspruch auf Auskunft aus dem Datenbestand des Bundeszentralamtes für Steuern an den Betroffenen. Das Bundesamt lehnte die Auskunft unter Hinweis darauf ab, dass die gesammelten Informationen durch eine Auskunftserteilung wertlos würden. Die Datensammlung dient dazu, den Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern.
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