Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom heutigen Tag über den subsidiären Schutz nach den Vorgaben der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) entschieden. Die Richtlinie sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor.…
Für in der Bundesrepublik Deutschland geduldete Ausländer besteht kein Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung der Aufenthaltsdauer. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem heute veröffentlichten Urteil.…
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