Der ehemalige Stasi IMB (Inoffizieller Mitarbeiter Beobachtung) Herbert Gläser muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung über ihn berichtet wird. Das entschied in einem heute verkündeten Urteil die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I.
Weiterlesen »