“Assistance” nennt sich der vermeindlich kundenfreundliche Service eines führenden Leasingunternehmens aus München. Doch hinter dieser Dienstleistung verbirgt oft mehr als nur ein Kundenservice: Die 24-Stunden-Hotline kann wirksam verhindern, dass der Kunde preiswerte oder gar kostenlose Ersatzwagen der Werkstätten in Anspruch nimmt. Schließlich gehört zur Unternehmensgruppe auch eine Autovermietung. Nun muss das Landgericht Bochum über diese Praxis entscheiden.
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Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.
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