Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Parallelverfahren darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Kind nach Umsetzung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates der Europäischen Union (sog. Familienzusammenführungsrichtlinie) nach Deutschland nachziehen kann, wenn nur ein Elternteil hier lebt. Die Familien der Kläger stammen aus dem Kosovo bzw. Mazedonien, wo die drei Mütter weiterhin leben. Die Väter der Kläger kamen jeweils nach Heirat einer deutschen Ehefrau allein nach Deutschland und erhielten hier ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Vor Vollendung ihres 16. Lebensjahrs beantragten die Kläger die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug.
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in Cabrio erwirbt man zwar üblicherweise, damit man sich je nach Lust, Laune und Wetter den Fahrtwind um die Ohren pfeifen lassen kann. Ertönt jedoch auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kann das sehr schnell sehr störend sein – und jedenfalls bei einem Luxusauto auch zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.
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