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Niedersachsens Justizminister fordert Nachbesserungen beim “Deal”

“Schwer wiegende Fehler und Versäumnisse” im Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur gesetzlichen Regelung von Verfahrensabsprachen, den so genannten Deals, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann kritisiert. “In dieser Form ist das die Legalisierung von Mauschelei”, sagte Busemann und forderte deutliche Nachbesserungen.

“Für mich ist es unerträglich, dass künftig die Opfer einer Straftat in keiner Weise beteiligt oder berücksichtigt werden sollen, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über den möglichen Strafrahmen verhandeln. Die Nebenklage bekommt nicht einmal das Recht angehört zu werden”, hob Busemann hervor.

Für ebenfalls unverzichtbar halte er ein qualifiziertes Geständnis des Angeklagten als grundlegende Voraussetzung der Verfahrensabsprache. Im Gesetzentwurf der Bundesministerin sei dies lediglich eine Soll-Bestimmung. “Es kann doch nicht sein, dass womöglich eine formale Erklärung der Verteidigung genügt, um eine Strafmilderung herauszuschlagen”, sagte Busemann. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf vorwiegend auf das “prozessuale Verhalten” des Angeklagten abhebe, könne es leicht mehr um dessen kommunikative Fähigkeiten als um Wahrheit und Gerechtigkeit gehen. “Insofern stimme ich der Kritik des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf im vollen Umfang zu und weiß mich auch mit meinen Amtskollegen in anderen Bundesländern einig: Vor Gericht darf es nicht einmal den Anschein einer Zweiklassengesellschaft geben”, so Busemann.

Busemann verwies auf den vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf, der sich strikt an den durch die Rechtsprechung des BGH vorgegebenen Leitlinien orientiere. “Niedersachsen wird im Bundesrat seine Änderungsvorschläge machen. Der Gesetzentwurf bedarf deutlicher Korrekturen, wenn wir unsere Strafjustiz vor öffentlichem Misstrauen bewahren wollen”, so Busemann abschließend.


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