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Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl 2009

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wird in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren über die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Europawahlen am 18. Februar 2009 sein Urteil verkünden. Geklagt hatten Abgeordnete der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich bei einer Vorvorlegung benachteiligt sehen.

Die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen und die Europawahlen finden in fünfjährigem Turnus jeweils in demselben Jahr statt. Bislang lagen die Termine für die Europawahl stets im Juni und für die Kommunalwahlen im Herbst. Im Zeitraum von Juni 2009 bis Mai 2010 stehen mit der Europa-, Kommunal-, Bundestags- und Landtagswahl insgesamt vier Wahlen innerhalb von elf Monaten an. Das KWahlZG zielt nach der Begründung im Gesetzentwurf darauf, mehrere Wahltermine in demselben Jahr zu vermeiden und dazu die Kommunalwahlen ab dem Jahr 2009 dauerhaft am Tag der Europawahl stattfinden zu lassen. Die Europawahl 2009 ist für den 7. Juni 2009 vorgesehen. Die Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten Kommunalvertretungen endet am 20. Oktober 2009; die Wahlperiode der im Jahr 2009 gewählten Kommunalvertretungen beginnt am 21. Oktober 2009.

Die Beschwerdeführer – Abgeordnete der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des nordrhein-westfälischen Landtags – rügen, das Intervall zwischen dem auf den Tag der Europawahl am 7. Juni 2009 vorgezogenen Termin für die Kommunalwahl 2009 und dem Zusammentritt der neu gewählten Vertretungsorgane sei mit seinen mindestens 19 bzw. maximal 22 Wochen zu groß. Dieses erhebliche Auseinanderfallen von Wahl und Konstituierung der kommunalen Vertretungen verstoße gegen das Demokratieprinzip, weil während dieser Zeitspanne die Wahlentscheidung ohne Auswirkung bleibe. Der Landtag und die Landesregierung halten den Antrag für unbegründet.

Bereits am 4. Februar ist mündlich über die Streitfrage verhandelt worden.

Quelle:
Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, VerfGH 24/08


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