Rechtsprechung.com » Sicherheitsbehörden erhalten Zugang zu…

Sicherheitsbehörden erhalten Zugang zu Visa-Informationssystem

Die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste sollen künftig zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten im Einzelfall Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) der Europäischen Union erhalten.

Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ein EU-Beschluss vom Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Im europäischen Visa-Informationssystem, das sich derzeit im Aufbau befindet, werden Daten zu Schengen-Visa durch die zuständigen Behörden - insbesondere Visum-, Grenz- und Einwanderungsbehörden - gespeichert. So sollen unter anderem Visum-Mehrfachanträge bei mehreren EU-Mitgliedstaaten verhindert und Identitätstäuschungen aufgedeckt werden.

Quelle: Dt. Bundestag/hib


Anzeige

© 2008 Firstmex Publishing, Köln