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Einfuhrbeschränkungen aufgehoben

Bisher bestehende Beschränkungen bei der Einfuhr von Textilwaren, Stahl und landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden gelockert. Damit werden Änderungen bei EU-Einfuhrregelungen umgesetzt, heißt es in einer von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegten Verordnung.

So wird unter anderem das Doppelkontrollverfahren für Textilwaren aus der Volksrepublik China aufgehoben.

Berücksichtigt werden darüber hinaus Liberalisierungen des EG-Einfuhrregimes für Stahl: Die mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen gegenüber der Ukraine werden aufgehoben. Weitere Anpassungen betreffen die Aufhebung von Lizenzregelungen und Aktualisierungen der EG-Rechts- grundlagen im landwirtschaftlichen Sektor. Zur Entlastung der Wirtschaft wird auf die Vorlage von Einfuhrkontrollmeldungen für verschiedene landwirtschaftliche Produkte verzichtet; die Erhebung von Einfuhrdaten zur Marktbeobachtung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die Struktur der Einfuhrliste wird an die Kombinierte Nomenklatur der EG (Warenschema für Zoll- und Statistikzwecke) und das darauf beruhende deutsche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik mit ihren Änderungen zum 1. Januar 2009 angepasst.

Quelle: Dt. Bundestag / Bundesregierung


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