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Das umstrittene sogenannte BKA-Gesetz ist im Bundesrat vorerst gescheitert. Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam am Freitag wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit.
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Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.10.2008 entschieden, dass die Teilnahme an einer sogenannten Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Ein Kläger hatte sich bei einem Segeltörn mit einem Katamaran verletzt.
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Das von einem Vater für seine Kinder gezahlte Schulgeld zum Besuch einer Privatschule ist beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. So lautet ein zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 15. August 2008.
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Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Mit der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ordnete der Gesetzgeber an, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind. Über die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wie die Pressestelle nun mitteilte, erfolgt die Urteilsverkündigung am 9. Dezember 2008.
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Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (Foto: © Landesregierung Niedersachsen)
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat vor dem Deutschen Beamtenbund die Neustrukturierung des niedersächsischen Beamtenrechts erläutert. Schünemann sagte am Mittwoch in Braunlage, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Landes zum Beamtenrecht würden die Rahmenbedingungen für ein modernes Personalmanagement geschaffen. “Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gestärkt und seine Zukunftsaussichten deutlich verbessert.”
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Der Gewinn aus Losen, die Vertriebsmitarbeiter für die Erzielung bestimmter Umsätze erhielten, sei betrieblich veranlasst, weil die Entstehung der Erträge im betrieblichen Bereich angelegt sei. Der Bundesfinanzhof bestimmte damit, dass diese Erträge steuerbare Betriebseinnahmen sind.
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In einem Urteil vom 8. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Grundsatz die Frage bejaht, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei einem Kreistagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden vorlagen, der vom Landkreis eine monatlich in gleicher Höhe gezahlte Fahrtkostenpauschale für Fahrten innerhalb des Kreises und in die Landeshauptstadt erhielt.
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„Erziehung und Strafe sind keine Gegensätze, wenn es darum geht, straffällig gewordenen Jugendlichen zu verdeutlichen, dass die Gesellschaft ihr Verhalten nicht duldet,“ sagte heute Jugendminister Armin Laschet zu Beginn eines Werkstattgesprächs zum Thema „Gewaltkriminalität von Jugendlichen - was tun?“, in Düsseldorf.
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Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 47/06 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
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Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff “Lieferung von Wasser” im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. Oktober 2008.
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Eine Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage handelt, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt.
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