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FDP legt Internetsrechtsnovelle vor

Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. “Nicht zuletzt mehrere absurde Urteile im Bereich des Internetrechts in den vergangenen Jahren zeigen doch, dass eine Reform dringend notwendig ist”, so die FDP Medienexperte Hans-Joachim Otto.

Otto: “Das Telemediengesetz (TMG) war bereits bei der Einführung veraltet. Seit zwei Jahren verspricht die Bundesregierung, eine Novelle zu erarbeiten. Sie hat bis heute nichts zustande gebracht. Das ist fahrlässig.” Weiteres Zögern gefährde die Weiterentwicklung des Internet und es gefährde Innovationskraft und Arbeitsplätze und die Meinungsfreiheit. Die Urteile zum Niggemeier-Blog, zu Heise und jüngst zu Wikipedia seien nur einige warnende Beispiele.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat nun einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser stellt vor allem die grundsätzliche Nicht-Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter heraus. Dennoch sollen Anbietern von Telemedien Sorgfaltspflichten auferlegt werden können, um Rechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern. Dieses Verfahren wird durch den Entwurf formalisiert und präzisiert, was Rechteinhaber und in ihren Rechten Verletzte stärkt. Für Suchmaschinen und Hyperlinks sollen die die gleichen Regeln und Pflichten wie für andere Telemedien gelten.

Außerdem sollen Schwerpunktgerichte geschaffen werden, der Datenschutz soll gestärkt werden und schließlich soll die bisher exzessive Ermächtigung zur Weitergabe sensibler Nutzerdaten eingeschränkt werden.


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