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Neues Beamtenrecht in Niedersachsen

Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (Foto: © Landesregierung Niedersachsen)
Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (Foto: © Landesregierung Niedersachsen)

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat vor dem Deutschen Beamtenbund die Neustrukturierung des niedersächsischen Beamtenrechts erläutert. Schünemann sagte am Mittwoch in Braunlage, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Landes zum Beamtenrecht würden die Rahmenbedingungen für ein modernes Personalmanagement geschaffen. “Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gestärkt und seine Zukunftsaussichten deutlich verbessert.”

Schünemann sagte, das Beamtenrecht werde flexibilisiert und leistungsfähiger gestaltet. Gleichzeitig gebe es eine strukturelle Verschlankung unter Auf-rechterhaltung der Mobilität der Beamten. Ermöglicht werde dies im neuen niedersächsischen Beamtenrecht durch eine Beschränkung auf zehn Fachrichtungen und eine radikale Reduzierung der Laufbahngruppen von vier auf zwei. Zur Laufbahngruppe 1 sollen künftig alle Laufbahnen gehören, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen und zur Laufbahngruppe 2 alle Laufbahnen, die einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraussetzen.

Außerdem werden die etwa 150 in Niedersachsen existierenden Laufbahnen aus unterschiedlichsten Laufbahngruppen und Fachrichtungen auf 18 reduziert (Laufbahngruppe 1: acht Laufbahnen; Laufbahngruppe 2: zehn Laufbahnen). “Mit der Reduzierung der Laufbahnen schaffen wir Rahmenbedingungen, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt zu stärken und auch in Zukunft hoch qualifiziertes Personal gewinnen zu können”, betonte Schünemann. Auf Grund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland, werde es bis zum Jahr 2040 rund 15 Millionen Arbeitskräfte weniger geben als heute. Und mit diesem Wissen und dem Bedürfnis nach Wettbewerbsfähigkeit müsse “lebenslanges Lernen” ein selbstverständlicher Bestandteil der niedersächsischen Verwaltungskultur werden.

Durch die im September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform wurde die Aufgabenverteilung neu strukturiert. Die Bundesländer erhielten dabei die Gesetzgebungskompetenz im öffentlichen Dienstrecht.


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