LG Hamburg: Bildersuche von Google ist urheberrechtwidrig
Die sogenannte Bildersuche des Suchmaschinenbetreibers Google ist nach Auffassung der Richter des Landgerichtes Hamburg urheberrechtswidrig. Damit gab die für Urheberrecht zuständige Kammer dem Künstler Thomas Horn recht.
Google bietet als Suchmaschine seinen Nutzern neben der Suche nach textlichen Inhalten auch die spezielle Bildersuche an. Hierbei werden die im Internet gefundenen Bilder zu kleinen Vorschaubildern - sogenannten Thumbnails - reduziert und als Suchergebnis dargestellt.
Die Richter des Landgerichtes Hamburg sehen nun in der Speicherung der Bilder eine Verletzung der Rechte des Urhebers. In der Verhandlung soll der Vorsitzende Richter vorgeschlagen haben, den Titel als Link darzustellen und die Bilder nur textlich zu umschreiben. Gegenüber dem führenden Branchendienst Heise Online spricht Google-Sprecher Kay Oberbeck “von einer nutzerfernen, technologiefeindlichen Auffassung des Gerichts”.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Google nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, ist bisher noch nicht bekannt.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 14. Oktober 12008 - 308 O 42/06