Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklärt, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Ansprüche wechselseitig zur Höhe beeinflussen.
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Richter am Bundesgerichtshof Dr. Axel Boetticher wird mit Ablauf des 31. Juli 2008 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Dr. Boetticher wurde am 2. Juli 1943 in Insterburg geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
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