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BSG: Neuer Senat für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig

Das für die interne Geschäftsverteilung zuständige Präsidium des Bundessozialgerichts hat mit Wir­kung vom 1. August 2008 neben dem 14. Senat auch den 4. Senat ausschließlich mit der Bearbeitung von Streitigkeiten aus dem Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betraut.

Beim Bundessozialgericht sind am 17. Juli 2008 98 Revisionen und 38 Nichtzulassungsbeschwerden aus diesem Rechtsgebiet anhängig. Den Vorsitz des Senats übernimmt Herr Prof. Dr. Schlegel. Als Berichterstatter hat das Präsidium dem 4. Senat die Richterin Sabine Knickrehm und den Richter Dr. Thomas Voelzke zugewiesen.

Den Vorsitz des für die gesetz­liche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des Bundessozialgerichts übernimmt ab 1. August 2008 Herr Prof. Dr. Meyer. Weitere Änderungen bei der Geschäftsverteilung des Bundessozialgerichts können der Homepage entnommen werden.


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