Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz einander weitgehend angeglichen worden sind, hat die Entscheidung auch erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts.
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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
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Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen.
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Das Bundessozialgericht hat am 16. Juli 2008 entschieden, dass die zum 1. Oktober 2001 vorgenommene Reduzierung der Zahlungen, welche ehemalige Vertragsärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Hessen als Altersversorgung erhalten, rechtmäßig ist. Zugleich hat das Gericht klargestellt, dass es im Gegensatz zum 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts die rechtlichen Grundlagen der “Erweiterten Honorarverteilung” (EHV) für verfassungsgemäß hält und deshalb für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kein Raum ist.
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