Szene aus "Die Schöne und das Biest" (Foto: © Mayhome / Pixelio)
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist. Klägerin ist Disney, die die Rechte an den Musicals “Die Schöne und das Biest”, “Der Glöckner von Notre Dame”, “Der König der Löwen” und “Aida” besitzt.
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in Fortführung seiner Rechtsprechung auch für das Gebiet der Region Hannover die Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen bestätigt. Die Region Hannover hatte drei privaten Entsorgungsunternehmen untersagt, mittels “blauer Tonnen” Altpapier zu sammeln.
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Die Bundesregierung müsse “unverzüglich” pauschale und einheitliche Entschädigungsregelungen sowohl für den Fern- als auch für den Nahverkehr der Deutschen Bahn AG schaffen, verlangt die FDP-Fraktion im Bundestag.
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