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Prof. Dr. Franz Dötsch ist neuer Senatsvorsitzender am Bundesfinanzhof

Prof. Dr. Franz Dötsch wurde vom Bundespräsidenten zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof in München ernannt. Er übernimmt - als Nachfolger des Ende Juni 2008 in den Ruhestand getretenen Christian Herden - den Vorsitz im IV. Senat, der sich im Wesentlichen mit der Besteuerung von Personengesellschaften und von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft befasst.

Franz Dötsch trat im Jahr 1967 in den mittleren Dienst der Finanzverwaltung ein. Nach bestandener Laufbahnprüfung verließ er die Verwaltung, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz und anschließend Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. 1986 begann er seine richterliche Tätigkeit beim Niedersächsischen Finanzgericht. Ende 1989 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH abgeordnet und keine zwei Jahre später aus dieser Position - nach Wahl durch den Richterwahlausschuss - zum Richter am BFH ernannt (Juli 1991).

Im BFH war Franz Dötsch zunächst Mitglied im II. Senat, anschließend im VIII. Senat und seit 2002 in dem im Wesentlichen für Einzelgewerbetreibende und die Rentenbesteuerung zuständigen X. Senat. Mehrere Jahre war er zudem Mitglied des Großen Senats. Seit 2003 gehört er dem Präsidium des Gerichtshofs an.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Franz Dötsch seit vielen Jahren Lehrbeauftragter für das Fachgebiet Steuerrecht an der Technischen Universität München. Im Januar 2000 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Der steuerlichen Fachwelt ist er ferner als Mitautor an Standardkommentaren zum Einkommensteuerrecht sowie zum Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht bekannt.

Quelle: BFH


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