Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin Sabine Christiansen. Die Beklagte, der Axel Springer Verlag, veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift “Bild der Frau” ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Puerto Andratx auf Mallorca zeigt.
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Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, damals Caroline von Monaco, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme.
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Bundespräsident Horst Köhler hat den Richter am Oberlandesgericht München Dr. Norbert Mutzbauer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
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Für die Konzeption und Produktion der Website www.ilovecash.de sind dem Bundesfinanzministerium keine Kosten entstanden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Website sei von einer vom BMF beauftragten PR-Agentur erstellt und von den Betreibern inzwischen wieder abgeschaltet worden.
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