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Grüne: Wärmegesetz soll auch für alten Gebäudebestand gelten

Das Wärmegesetz (EEWärmeG) soll nicht nur für Neubauten, sondern auch für ältere Gebäude gelten. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Danach soll die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur beim Baum von neuen Häusern, sondern auch bei Sanierungen und beim Austausch von Heizungsanlagen in Altbauten umgesetzt werden.

Die Fraktion möchte, dass die entsprechende gesetzliche Grundlage so gestaltet wird, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch bis zum Jahr 2020 mindestens 25 Prozent betragen wird. Die Umsetzung des Gesetzes soll mit Stichproben kontrolliert werden. Bei Verstößen sollen den Hausbesitzern Bußgelder drohen. Als erneuerbare Energien werden die direkte Nutzung von Solarenergie, Biomasse, Erdwärme, Windenergie sowie Abwärme definiert. Biogas und Bioöle sollen nur dann als erneuerbare Energien anerkannt werden, wenn sie zur Wärmeerzeugung in einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage eingesetzt werden. Zur Begründung erklären die Grünen, dass mit dem Verzicht Altbauten in die Regelungen aufzunehmen, auf die Einsparung von mehreren Millionen Tonnen CO2 verzichtet werde. Damit habe es die Bundesregierung versäumt, “den schlafenden Riesen Gebäudebestand” zu wecken, so die Grünen.

Quelle: Dt. Bundestag


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