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Hartz IV: Keine größere Wohnung wegen Hund

Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Dies entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau in einem heutige veröffentlichten Urteil.

Anderer Auffassung war eine Hundebesitzerin, die sich gegenüber Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte. Das angerufene Sozialgericht Dessau-Roßlau folgte ihrer Auffassung jedoch nicht. Das Arbeitslosengeld II sieht keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor. Auch bei der Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße dürfen Haustiere nicht berücksichtigt werden. Sie können nämlich - anders als Kinder - keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 16. April 2008

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt


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