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Busemann: Schadensersatzklagen auch künftig fair verhandel

“Um einen wirksamen Verbraucherschutz grenzüberschreitend in Europa zu gewährleisten und Schadensersatzansprüche auch dann durchsetzen zu können, wenn es um kleine Beträge geht, brauchen wir entsprechende Instrumente. Ein Schritt dahin ist ein europäisches Gruppenklageverfahren”, forderte Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC) bei einer Podiumsdiskussion in der Niedersächsischen Landesvertretung in Brüssel, die vom Niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann geleitet wurde.

Goyens, der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab (CDU), Hans Hermann Nacke vom Verband der Chemischen Industrie und Dr. Dirk Staudenmayer von der Generaldirektion Verbraucherschutz der EU-Kommission diskutierten vor mehr als 100 Gästen, die trotz des warmen Sommerwetters in die Landesvertretung gekommen waren. Dabei ging es durchaus kontrovers zu. “Denn es gibt zwar Handlungsbedarf bei Bagatell- und Streuschäden. Aber wir wollen auf keinen Fall das amerikanische System der Sammelklagen, die so genannte class action, einfach importieren”, waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig. Busemann verwies auf das Grundverständnis von einem Zwei-Parteien-Prozess im deutschen Zivilrechtsprozess, gab aber zu bedenken, dass eine Vielzahl von Einzelverfahren, in denen gleichgelagerte Sachverhalte aufzuklären seien, hohe Kosten und wenig Effizienz brächten. Auch unterschiedliche Entscheidungen verschiedener Gerichte bei gleichen oder ähnlichen Fällen stießen in der Öffentlichkeit nicht auf Verständnis.

Als “einen Giftcocktail mit schädlichster Wirkung” bezeichnete Hans Hermann Nacke die Ausgestaltung des Sammelklagerechts in den USA. Dort sei eine regelrechte “Klage-Industrie entstanden. “Dort sucht nicht der Mandant einen Anwalt, sondern die Anwälte jagen nach Mandanten. Das beginnt schon in den Notaufnahmen der Krankenhäuser”, sagte Nacke. Auf keinen Fall dürften finanzielle Anreize für aufwändige Klageverfahren geschaffen werden. MdEP Andreas Schwab hob hervor, dass es keine automatische Aufnahme in den Kreis der Kläger geben solle. “Wer einen Anspruch geltend machen will, muss sich aktiv in das Verfahren einbringen. Auch die Regeln der Kostenverteilung sollten nicht einseitig verändert werden”, so der Abgeordnete.

“Bis zum Jahresende wollen wir weitere Konsultationen durchführen und zwei bereits in Auftrag gegebene Studien auswerten, bevor wir dann eine Mitteilung der EU-Kommission vorlegen, die mehrere Optionen enthält”, versprach Dirk Staudenmayer. 14 von 27 EU-Staaten hätten bereits Möglichkeiten zu Gruppenklagen in unterschiedlicher Ausprägung in ihr Rechtssystem integriert. Das reiche von Verbandsklagen bis zu der Möglichkeit, dass ein Ombudsmann Forderungen stellvertretend für die Geschädigten geltend mache.

“Wichtig ist, dass Schadensersatzklagen auch künftig fair verhandelt werden können. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gewachsene Rechtssysteme, in die sich einzelne neue Elemente nicht einfach überstülpen lassen. Deshalb besteht auch im Bereich des Verbraucherschutzes weiter Diskussionsbedarf”, so Justizminister Busemann abschließend.

Quelle Nds. Justizministerium


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