Bundesverfassungsgericht: Hassemer scheidet aus dem Amt
Bundespräsident Horst Köhler händigte heute Herrn Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Winfried Hassemer die Entlassungsurkunde aus. Er scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus.
Winfried Hassemer ist am 17. Februar 1940 in Gau-Algesheim/Rhein geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, das er 1963 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss, war er von 1963 bis 1969 als
Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechts- und Sozialphilosophie der Universität des Saarlandes tätig. Dort wurde er 1967 promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen war Winfried Hassemer von 1970 bis 1972 als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechtsphilosophie der Ludwig-Maximilian-Universität München tätig und schloss dort seine Habilitation ab. Seit 1973 ist Winfried Hassemer ordentlicher Professor für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht
und Strafverfahrensrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Von 1991 bis 1996 war er Hessischer Datenschutzbeauftragter.
Am 3. Mai 1996 wurde Winfried Hassemer zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Zweiten Senats, seit dem 10. April 2002 ist er Vorsitzender des Zweiten Senats und
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Straf- und Strafverfahrensrecht.
Winfried Hassemer erhielt die Ehrendoktorwürde durch die Universität Thessaloniki (1998), die Bundesuniversität Rio de Janeiro (2001), die Universität Lusiada in Lissabon (2004) und die Universität Pablo de Olavide in Sevilla (2005). 2005 wurde er Honorarprofessor der Renmin University of China.
Als Nachfolger von Herrn Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer wird Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle in den Zweiten Senat eintreten. Er ist ordentlicher Professor am Institut für Staatswissenschaften und Rechtsphilosophie und Rektor
der Juristischen Fakultät Freiburg und erhält heute die Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten.
Quelle: Bundesverfassungsgericht