Das Bundesverkehrsministerium hat dem Kabinett einen neuen Bußgeldkatalog vorgelegt, der insbesondere Alkohol- und Geschwindigkeitsverstöße drastischer als bisher ahnden soll. Auch bei Rotlichtverstößen steigt die Geldbuße von bisher 50 Euro auf 90 Euro. Bei zu geringem Sicherheitsabstand steigt die maximale Strafe von 250 Euro auf satte 400 Euro. Das Linksfahren, von vielen als Auslöser für Gefährdungen gesehen, bleibt trotz einer Verdoppelung auf 80 Euro verhältnismäßig geringfügig bestraft.
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Die Klägerin ist ein im Jahre 1997 gegründeter geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, der von Beginn an ausschließlich negative Jahresergebnisse erzielte. Mit ihrer Klage nimmt die Klägerin in Prozessstandschaft für ihre Gläubigerbank die Beklagte als Kommanditistin gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB auf Rückzahlung der an diese im Jahre 2000 vorgenommenen Ausschüttung in Anspruch. Das Amtsgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten hin in Höhe des von der Beklagten zusätzlich zu ihrer Kommanditeinlage gezahlten 5%-igen Agios abgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin.
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