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Siemens/BenQ: Information zum Betriebsübergang reichte nicht aus

Siemens in München (Foto: © Kigoo Images / Pixelio)
Siemens in München (Foto: © Kigoo Images / Pixelio)

In den Berufungsverfahren gegen die Siemens AG haben die Kläger in fünf Fällen Recht bekommen In dem sechsten Rechtsstreit sollen noch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen unternommen werden. Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet.

Für die Kläger hatte somit noch keine Frist für einen Widderspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu BenQ begonnen. Insbesondere war nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich bei der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000,00 Euro ausgestattet war.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 Sa 1809/07, 6 Sa 2199/07, 6 Sa 148/08, 6 Sa 2252/07, 6 Sa 157/08, 6 Sa 2256/07

Quelle: LArbG Düsseldorf, Pressemitteilung 127/E-3


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