Die 26. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat mit Beschluss vom 31. März 2008 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen insgesamt 13 Angeschuldigte wegen des Verstoßes gegen mehrere strafbewehrte Vorschriften des Kapitalgesellschafts- und Bilanzstrafrechts aus Rechtsgründen abgelehnt.
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BGH stärkt Rechte des Scheinvaters (Foto: S. Hofschlaeger / Pixelio)
Ein Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes ist möglich, auch wenn dieser die Vaterschaft nicht anerkannt und ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft ablehnt. Die fehlende Rechtswirkung der Vaterschaft kann im Ausnahmefall durch eine Inzidentfeststellung ersetzt werden, wenn die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtos stellen würde.
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Ein Verbraucher ist nicht verpflichet, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu leisten.
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Ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat.
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