Rechtsprechung.com » Erste Lesung zum geplanten Ausbildungsbonus…

Erste Lesung zum geplanten Ausbildungsbonus

Ausbildungsbonus
© Cornerstone/Fotolia

Der Bundestag beschäftigt sich am Donnerstag erstmals mit dem von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsbonus. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung Unternehmen dazu bewegen, zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu schaffen.

Der Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle soll dann gewährt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Die Förderung erhöht sich bei behinderten Jugendlichen um 30 Prozent.

450 Mio. Euro kostest das Vorhaben des Kabinetts. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA), der auch eine vorgesehene so genannte Berufseinstiegsbegleitung mit zusätzlichen rund 240 Millionen Euro schultern muss.

Auf die Unternehmen kommt aber auch ein entsprechender Mehraufwand zu. Damit keine Mitnahmeeffekte entstehen, müssen dem Entwurf zufolge die Arbeitgeber beweisen, dass es sich um ein zusätzliches Ausbildungsangebot handelt.

In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1.000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit “individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern”. Außerdem ist geplant, dass in Ausnahmefällen eine zweite Berufsausbildung mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann.

(Rechtsprechung.com/Dt. Bundestag. Foto: © Cornerstone/Fotolia)


Anzeige

© 2008 Firstmex Publishing, Köln