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KapMuG: 16.000 Kläger gegen Telekom-Konzern

Deutsche Telekom
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Ein Novum ist nicht nur die Zahl der Kläger, sondern auch die gesetzliche Grundlage des Verfahrens, das heute vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Auftakt hatte. Rund 16.000 Kläger betreiben ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche TelekomAG. Der zuständige 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes musste aufgrund des großen Andrangs an Pressevertretern und Interessenten den Verhandlungsauftrakt in das Frankfurter Kongresszentrum verlegen.

Die Aktionäre, die erstmals in einem Musterverfahren ihre zivirechtlichen Ansprüche geltend machen, legten überwiegend dar, dass der Telekom-Konzern irreführend über die tatsächlichen Verhältnisse des Konzerns Rechnung gelegt hat. So sollen beispielsweise Immobilien in der Konzernbilanz viel zu hoch bewertet worden sein. Gleiches gilt für die Beteiligung an dem US-amerikanischen Telekommunikationskonzern Voicestream. Ein Telekomsprecher bestreitet die Vorwürfe und äußert, dass der Konzern seinen Informationspflichten außnahmslos und umfassend nachgekommen ist.

Experten gehen davon aus, dass eine Entscheidung in diesem Verfahren nicht vor 2010 zu erwarten ist. In der Zeit vom 14. bis 29. April sollen insgesamt zwölf Zeugen vernommen werden. Das Beweisthema betrifft die Frage, ob die Telekom in der Zeit des Aktienangebots vom 26.5.2000 an bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 16.6.2000 den Erwerb von VoiceStream bereits beschlossen hatte bzw. wie weit die Fusionsverhandlungen fortgeschritten waren.

(Rechtsprechung.com; Foto: Deutsche Telekom AG)


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