Bundessozialgericht: Richter im Ruhestand
Am Bundessozialgericht treten mit dem Ende dieses Monats zwei Richter in den Ruhestand: Der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Engelmann sowie Richter Manfred Husmann.
Dr. Klaus Engelmann (Jahrgang 1943) studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Marburg. 1970 legte er in Hessen die erste und 1973 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Anschließend war er wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg, an der er 1976 zum Dr. jur. promovierte. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von 1976 bis 1979 beim Bundessozialgericht trat Dr. Engelmann 1979 in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Im März 1989 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Dort war er zunächst dem 4. Senat (Rentenversicherung) und ab Januar 1992 dem für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senat zugewiesen. Mit Wirkung vom 26. Juni 1997 übernahm Dr. Engelmann den Vorsitz des 6. Senats. Seit dem Jahre 1994 ist er auch Mitglied des Präsidiums des Bundessozialgerichts.
Dr. Engelmann ist als Herausgeber und Autor zahlreicher Werke zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und des Verwaltungsverfahrensrechts hervorgetreten. Sein herausragender Sachverstand auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts sowie die große Wertschätzung für seine Person finden ihren Ausdruck ua darin, dass er seit über zehn Jahren als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft, gewählt ist. Künftig soll er den Vorsitz des Erweiterten Bewertungsausschusses, der grundlegende Entscheidungen zur vertragsärztlichen Vergütung zu treffen hat, übernehmen. Mit Ablauf des Monats März 2008 tritt Dr. Engelmann mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Richter Manfred Husmann, ebenfalls Jahrgang 1943, studierte Rechtswissenschaften in Münster, Freiburg und Göttingen. Er legte im März 1968 das erste und im Januar 1972 das zweite juristische Staatsexamen ab. Seit Februar 1972 war er in der bremischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. Manfred Husmann war ab 1. Oktober 1990 an die Kammer für Sozialrecht beim Kreisgericht Rostock-Stadt abgeordnet und nahm ab 1. Juli 1992 die Geschäfte des Direktors des Sozialgerichts Rostock wahr. Hierbei erwarb er sich große Verdienste um den Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommern. Zum 1. April 1993 wurde er zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Bremen ernannt. Seit Mai 1993 ist er als Richter am Bundessozialgericht tätig. Dort war er zunächst dem 8. und 10. Senat, später dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 7. Senat und dem für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 4. Senat zugewiesen. Mit Ablauf des Monats März 2008 tritt Manfred Husmann mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Er ist neben seiner richterlichen Tätigkeit vornehmlich durch Veröffentlichungen und Vorträge zum europäischen Recht hervorgetreten. Dieser Materie wird er sich auch während seines Ruhestands widmen.
Quelle: Bundessozialgericht