Hessen: Studiengebühren rechtmäßig
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem gestern bekannt gegebenen Beschluss die Erhebung von Studiengebühren für rechtmäßig erklärt. Der 8. Senat gab damit einer Beschwerde der Justus-Liebig-Universität Gießen statt, die auf der Grundlage des Hessischen Studienbeitragsgesetzes (HStubeiG) erstmals einen Grundstudienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester ab Wintersemester 2007/2008 erhoben hat.
Geklagt hatte ein Medizinstudent dieser Universität. Daraufhin hatte des Verwaltungsgericht Gießen in einer Eilentscheidung die Festlegung der Studiengebühren ausgesetzt, da es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetzes im Hinblick auf die Verfassung des Landes Hessen hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof äußerte hingegen bei seiner jetzt getroffenen Entscheidung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes, sondern ließ diese Frage im Hinblick auf eine in Kürze zu erwartende Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs in dieser Angelegenheit letztlich offen.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. März 2008 - 8 TG 2493/07.