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Justiz warnt vor irreführenden Mahnungen

Das Amtsgericht Lübeck warnt ausdrücklich vor irreführenden Behauptungen des Inkassounternehmens “Deutsche Inkassostelle GmbH”, Eschborn. Das in den Briefen der Inkassofirma angeführte Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 28.09.2007 habe mit dem Sachverhalt der Mahnungen “überhaupt nichts zu tun”. Das Gericht führt weiter aus: “Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen” und warnt vor voreiligen Zahlungen.

In der Mahnung des betreffenden Inkassounternehmens wird angekündigt, dass der Gläubiger auch gegenüber dem gemahnten Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken werde, wie es gegen einen anderen Schuldner in einem Urteil des Amtsgerichts Lübeck erfolgt ist. Das Amtsgericht Lübeck weist nun ausdrücklich darauf hin, dass das referenzierte Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten beruht und mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun hat.

Das Gericht führt in einer Pressemeldung wörtlich aus: “Der Hinweis, durch den Mahnbescheid werde ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel erwirkt, ist unrichtig. Legen der Schuldner oder die Schuldnerin rechtzeitig Widerspruch gegen den zugestellten Mahnbescheid ein, kann im Mahnverfahren kein Titel erwirkt werden. Es kommt zu einem sogenannten streitigen Verfahren zumeist am Wohnsitzgericht der beklagten Partei.”

Das Inkassounternehmen Deutsche Inkassostelle ist vorwiegend für Auftraggeber im Internetumfeld tätig. Bekannt geworden ist das Unternehmen insbesondere durch seine Tätigkeit für Unternehmen, die den Verbrauchezentralen als Abonnementfallen bekannt sind. Das Unternehmen ist nicht Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmer.


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