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Einheitlicher Sozialdienst in NRW-Justiz

Die Aufhebung der bisherigen Trennung zwischen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe ist Gegenstand einer Strukturreform der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gab dies gestern in Düsseldorf bekannt.

Die bisher selbstständig und weitgehend unabhängig voneinander arbeitenden Dienste bei jedem der 19 Landgerichte in Nordrhein-Westfalen werden unter einem Dach in einem einheitlichen ambulanten Sozialen Dienst der Justiz zusammengeführt. “Damit werden wir flexibler, um unser mit sozialarbeiterischer Kompetenz ausgestattetes Personal konsequent auch für Haftvermeidung einzusetzen”, betonte die Ministerin.

Von der Strukturreform, die zum 01. Juli 2008 in Kraft treten soll, wären 668 Mitarbeiter der Bewährungshilfe, 29 Sozialarbeiter in den Führungsaufsichtsstellen sowie 42 Gerichtshelfer betroffen. Die Bewährungshilfe hat nach Angaben des Minsteriums im Jahr 2007 rund 43.300 Probanden betreut. Bei rund 30 Prozent dieser Probanden werde jedoch die Bewährung wegen neuer Straftaten oder Weisungs- bzw. Auflagenverstößen widerrufen. Die Führungsaufsicht befasst sich - anders als die Bewährungshilfe - überwiegend mit einer Klientel, die keine positive Prognose erhalten hat und daher nach vollständiger Verbüßung einer mindestens zweijährigen Freiheits- oder Jugendstrafe weiterer Betreuung und insbesondere Kontrolle bedarf. Die gerichtlichen Weisungsmöglichkeiten sind stärker als bei der Bewährungshilfe auf Kontrollmöglichkeiten ausgerichtet. Die Aufgaben der Führungsaufsicht werden von einer so genannten Führungsaufsichtsstelle koordiniert. Diese wird von Richtern geleitet. Die Gerichtshilfe nimmt von Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss der Strafvollstreckung im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Vielzahl Aufgaben wahr. Im Wesentlichen ist sie Ermittlungsorgan für Staatsanwaltschaft und Gericht, um die persönlichen und sozialen Verhältnisse im Sinne von diagnostischen Entscheidungshilfen festzustellen. In den letzten Jahren hat die Gerichtshilfe auch neue Aufgabenverantwortungen erhalten, z.B. bei der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei Erwachsenen.

“Eines unserer Hauptziele ist es, die in der Justiz tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter noch besser in Lösungsstrategien für die heutigen Kriminalitätsphänomene einzubinden und durch diese Fachleute beispielsweise die Haftvermeidung weiter voranzubringen”, sagte so Müller-Piepenkötter.


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