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Staatsanwaltschaft Wuppertal verweigert Verfahren gegen Tauschbörsennutzer

Die Staatsanwaltsschaft Wuppertal lehnt erstmalig Massenanfragen der Musikindustrie ab. Sie verweigert die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Tauschbörsennutzer, die lediglich dem Zweck der Adressbeschaffung für die Realisierung von Schadenersatzansprüchen dienen.

Der Musikindustrie und ihren Vertretern fehlt in der Regel der Auskunftsanspruch gegenüber Telekommunikationsunternehmen, da sie zivilrechtliche Forderungen, beispielsweise Schadenersatzansprüche, geltend machen. Um dennoch an die Teilnehmerdaten zu gelangen, stellen die Vertreter dieser Branche regelmäßig Strafanzeige gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften veranlassen dann eine Anfrage bei den entsprechenden Zugangsanbietern. Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, merkte gegenüber dem Online-Branchenmagazin heise online an, dass die Aufnahme von Ermittlungen unverhältnismäßig sei, “da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen.”

Die Musikindustrie sowie die spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien werden dies sicher nicht klaglos akzeptieren. Daher wird nun die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf über entsprechende Beschwerden zu entscheiden haben.

Branchenkenner vermuten, dass bereits heute die Kalkulationen der Musikindustrie nicht nur auf dem Verkauf der Tonträger, sondern auch auf Erträgen aus gezahlten Schadenersatzleistungen basieren. Ein Interesse an der Strafverfolgung bestehe daher nur zweitrangig.


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