Die Aussage “inklusive gratis DSL-Anschluss” bedeutet nicht, dass der Anschluss insgesamt kostenlos ist. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht irreführend.
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Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes hatten darüber zu entscheiden, ob die vorgeschriebene Veröffentlichung von Bezügen der Vorstandsmitglieder von Krankenkassen verfassungsgemäß ist. Sie entschieden, dass die entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches nicht zu beanstanden seien und nahmen die hiergegen gerichtete Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
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Im November vergangenen Jahres wurde die Tochtergesellschaft des Pharmaunternehmens Schering in Sao Paulo zu einer Million Real (rund 370.000 Euro) verurteilt. Grund: Die Anti-Baby-Pille Microvlar enthielt statt Hormone nur Mehl. Heute wies das oberste Gericht Brasiliens den Einspruch des Unternehmens zurück.
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