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Starbucks muss Mitarbeiter mit 68 Mio. Euro entschädigen

Der US-amerikanische Cafébetreiber wurde vom einem kalifornischem Gericht verteilt, zu unrecht vereinnahmte Trinkgelder an seine Mitarbeiter auszuzahlen. Hierbei soll es sich insgesamt um umgerechnet rund 68 Mio. Euro handeln.
In dem Urteil ging es um die Auszahlung von Trinkgeldern an leitende Angestellte, zu denen nach Meinung des Supreme Court in San Diego auch Schichtleiter, die “Shift Supervisors” gehören. Trinkgelder, die an der Theke des Cafés gesammelt wurden, werden einmal wöchentlich zwischen den Bediensteten nach Anteil ihrer Wochenarbeitszeit aufgeteilt. Bei dieser Verteilung werden die Filialleiter und deren Stellvertreter nicht berücksichtigt, weil das kalifornische Arbeitsgesetz dem Arbeitgeber sowie leitenden Angestellten verbietet, explizit dem Mitarbeiter zugewendete Gelder, üblicherweise also Trinkgelder, an sich zu nehmen. Der Gründer und Vorstandsvorsitzende von Starbucks, Howard Schultz, kündigte bereits an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.


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