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Abgeordnete wollen Patientenverfügung rechtlich absichern

Durch eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung soll für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Dabei muss der Wille des Betroffenen beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Dies fordern 118 Abgeordnete der SPD-Fraktion, unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 43 Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 24 Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf. Dabei solle nach dem Willen der Abgeordneten die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam sein. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen. Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, viele Menschen wollten Gewissheit haben, dass sie über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen können, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls entscheidungsunfähig werden. Dazu diene eine Patientenverfügung. Der Bundesgerichtshof habe in zwei Urteilen die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Auch die Bundesärztekammer habe sich dem “dem Grundsatz nach” angeschlossen. Dennoch bestehe in der Praxis zum Teil noch Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügungen. Das betreffe insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen Stadien einer Erkrankung. Die Abgeordneten betonen, Patientenverfügungen, in denen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit vorsorglich Festlegungen über bestimmte medizinische Maßnahmen in bestimmten Situationen getroffenen werden, hätten als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts zunehmende Bedeutung erlangt. Eine Umfrage aus dem Jahre 2000 habe ergeben, dass 81 Prozent der Befragten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen wollten. Nach einer Schätzung der Deutschen Hospiz-Stiftung aus dem Jahr 2005 hätten bereits rund 8,6 Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst. Der Entwurf sieht deshalb vor, die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht zu verankern. Nach der Vorstellung der Verfasser sollte das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten, um die Rechtssicherheit für die beteiligten Patienten, Betreuer und Bevollmächtigten, aber auch für die Ärzte zu erhöhen.

Quelle: Deutscher Bundestag/HiB


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