Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Kraftfahrer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Gericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.
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