Der Stromversorger E.ON edis, der in weiten Teilen Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns auch das Stromnetz unterhält, verteilte im Sommer des Jahres 2006 im Land Brandenburg einen Werbeflyer, in dem sich unter der hervorgehobenen Überschrift “Gelb - nicht wirklich günstiger” ein Preisvergleich für verschiedene Jahresverbrauchsmengen mit Stand vom 24.7.2006 befindet.
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Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Kraftfahrer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Gericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.
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