Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß, entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.
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Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren B 4 AS 47/08 R entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
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Der ehemalige Stasi IMB (Inoffizieller Mitarbeiter Beobachtung) Herbert Gläser muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung über ihn berichtet wird. Das entschied in einem heute verkündeten Urteil die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I.
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“Assistance” nennt sich der vermeindlich kundenfreundliche Service eines führenden Leasingunternehmens aus München. Doch hinter dieser Dienstleistung verbirgt oft mehr als nur ein Kundenservice: Die 24-Stunden-Hotline kann wirksam verhindern, dass der Kunde preiswerte oder gar kostenlose Ersatzwagen der Werkstätten in Anspruch nimmt. Schließlich gehört zur Unternehmensgruppe auch eine Autovermietung. Nun muss das Landgericht Bochum über diese Praxis entscheiden.
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Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Parallelverfahren darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Kind nach Umsetzung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates der Europäischen Union (sog. Familienzusammenführungsrichtlinie) nach Deutschland nachziehen kann, wenn nur ein Elternteil hier lebt. Die Familien der Kläger stammen aus dem Kosovo bzw. Mazedonien, wo die drei Mütter weiterhin leben. Die Väter der Kläger kamen jeweils nach Heirat einer deutschen Ehefrau allein nach Deutschland und erhielten hier ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Vor Vollendung ihres 16. Lebensjahrs beantragten die Kläger die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug.
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in Cabrio erwirbt man zwar üblicherweise, damit man sich je nach Lust, Laune und Wetter den Fahrtwind um die Ohren pfeifen lassen kann. Ertönt jedoch auch bei geschlossenem Verdeck ein Pfeifton, kann das sehr schnell sehr störend sein – und jedenfalls bei einem Luxusauto auch zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann.
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Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hatte gestern über die Grundsatzfrage der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH zu entscheiden.
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Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet werden darf, und damit einer Düsseldorfer Klägerin Recht gegeben.
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Wird ein fabrikneuer Pkw, der vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist, bei einen Verkehrsunfall beschädigt, muss sich der Geschädigte nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit einer Wertminderung verweisen lassen. Soweit sich der Schaden nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beseitigen lässt, kann der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens verlangen.
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Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ zu verwenden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem heute veröffentlichten Urteil vom 17.12.2008 entschieden und hierbei – soweit ersichtlich – erstmals zu der seit dem Jahr 2005 geltenden Neuregelung Stellung genommen (Az. 6 K 2187/08).
Im Streitfall erklärte der Kläger gewerbliche Einkünfte und reichte beim Finanzamt hierzu eine nach dem herkömmlichen elektronischen DATEV-System verfasste Einnahmenüberschussrechnung ein. Das Finanzamt beanstandete zwar die Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Kläger unter Hinweis auf die nunmehr bestehende gesetzliche Verpflichtung aber dazu auf, die Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck – Anlage EÜR – vorzunehmen und diesen nachzureichen (§ 60 Abs. 4 Einkommensteuerdurchführungsverordnung – EStDV –).
Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster sprach den Kläger von einer solchen Verpflichtung frei. Für die Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage.
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